Für weitere Informationen besuchen Sie bitte
EURES-KOMPAS oder
Pendlerinfo oder wenden Sie sich an die Ansprechpartnerinnen.
Ansprechpartner:
Borgerservice
Gåskærgade 26
6100 Haderslev
T: (+45) 74 34 03 00
F: (+45) 74 34 03 34
Kindergeld
Wenn Sie in Deutschland wohnen und in Haderslev Kommune arbeiten, Ihr Ehepartner aber nicht erwerbstätig ist, bekommen Sie Kindergeld von uns. Dafür müssen Sie bei unserem Bürgerbüro Kindergeld beantragen.
Falls eine Berufstätigkeit in beiden Staaten ausgeübt wird, ist der Staat für die Zahlung zuständig, in dem die Kinder wohnen. Wenn nach den nationalen Vorschriften des anderen Staates ebenfalls ein Anspruch besteht, kann Kindergeld in diesem Staat nur in Höhe der Unterschiedsbeträge zu den ausländischen Leistungen gewährt werden.
Arbeiten Sie und Ihr Ehepartner als Grenzgänger in Dänemark, ist Dänemark allein für das Kindergeld zuständig. Lassen Sie sich im Bürgerbüro über Kindergeld beraten.
Personennummer
Wenn Sie in Dänemark eine Arbeit bekommen haben, müssen Sie bei SKAT (Finanzamt) in Haderslev eine Personennummer - CPR-Nummer beantragen.
Skattecenter Haderslev
Christian X's Vej 22
DK-6100 Haderslev
T: (+45) 72 22 18 18
Schalterstunden
Montag - Mittwoch: 10:00 - 14:00
Donnerstag: 10:00 - 17:00
Freitag: 10:00 - 14:00
Wenn die Personennummer ausgestellt worden ist, wird eine Lohnsteuerkarte ausgestellt und Ihnen zugeschickt. Diese müssen Sie bei Ihrem Arbeitgeber abgeben.
Sobald die Personennummer ausgestellt worden ist, können Sie bei dem Borgerservice (Bürgerbüro) eine Krankenversicherungskarte beantragen. Dort erhalten Sie auch das FORMULAR 106, das Sie bei Ihrer bisherigen Krankenkasse in Deutschland abgeben müssen.
Nachdem das FORMULAR 106 von den deutschen Behörden bescheinigt worden ist, wird die Krankenversicherungskarte ausgestellt.
Sie müssen folgende Dokumentationen mitbringen:
- Aufenthaltserlaubnis
- Pass oder Personalausweis
- Heiratsurkunde, wenn Sie verheiratet sind
- Geburtsurkunde der Kinder, wenn Sie Kinder haben
- Arbeitsvertrag
Darüber hinaus müssen Sie folgende Angaben machen und nachweisen können:
- Vollständiger Nahme
- Dänische Personennummer, wenn Sie sie bekommen haben
- Geburtsdatum sowie Geburtsort
- Ihre letzt angemeldete Adresse im Ausland
- Umzugsdatum / Ausreisedatum
- Künftige Adresse in Dänemark
- Familienstand
- Wenn Sie verheiratet sind, das Heiratsdatum und die Eintragungsbehörde
- Evtl. Mitgliedschaft der dänischen Volkskirche oder Mitgliedschaft einer evangelisch-lutherischen Glaubensgemeinde im Ausland.
- Eigene Kinder, Ehegatten und Eltern, die nicht in der Anmeldung umfasst sind.
- Staatsangehörigkeit
Studenten
Studenten, die SU erhalten, erhalten von der SU-Styrelse eine Personennummer und eine Lohnsteuerkarte.