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Krankenversicherung

Alle, die bei der staatlichen dänischen Sozialversicherung angemeldet sind, haben die Möglichkeit, das dänische Gesundheitswesen zu benutzen.

Krankenversicherung
Da das dänische Gesundheitswesen über die Steuern finanziert wird, werden in Dänemark keine gesonderten Krankenkassenbeiträge erhoben.

Jeder hat das Recht auf freie Behandlung bei praktizierenden Ärzten und Fachärzten. Außerdem gibt es Zuschüsse für Arzneimittel und Behandlungen beim Zahnarzt, Physiotherapeuten, Fußpfleger, Chiropraktiker oder Psychologen zu erhalten.

Grenzpendler müssen das Antragsformular zur Krankenversicherung ausfüllen.

Zuzüglern wird nach erfolgter Anmeldung beim dänischen Folkeregister (Einwohnermeldeamt) den Krankenversicherungsausweis zugeschickt. Wenden Sie sich bitte an den Borgerservice (Bürgerbüro).

Der gelbe Krankenversicherungsausweis, der als Dokumentation für die Krankenversicherung in Dänemark zugesandt wird, muss bei allen Institutionen des Gesundheitswesens (Arztpraxis, Krankenhaus, usw.) vorgezeigt werden.

Krankenversicherungsgruppen
Sie können zwischen 2 verschiedenen Krankenversicherungsgruppen wählen.

Gruppe 1 - Hier sind Sie einen bestimmten Arzt angemeldet.

In der Gruppe 1 bezahlt die Krankenversicherung alle Ausgaben für die Behandlung durch praktizierende Ärtze und Fachärzte.

Hier brauchen Sie eine Überweisung von Ihrem Arzt:

  • Facharzt
  • Physiotherapeut
  • Fußpfleger
  • Psychologe

Hier brauchen Sie keine Überweisung:

  • Facharzt Hals-Nasen-Ohren
  • Augenarzt
  • Zahnarzt
  • Chiropraktiker

Gruppe 2 - Hier sind Sie bei keinem bestimmten Arzt angemeldet. Sie müssen die Gebühren aber teilweise selbst bezahlen.

In der Gruppe 2 können Sie frei unter den praktizierenden Ärzten, Fachärzten, Zahnärzten und Chiropraktikern wählen. Die Gebühren werden von den verschiedenen Gesundheitspflegern festgelegt.

Als Patient kriegen Sie von der Krankenversicherung einen Zuschuss, der den Ausgaben der Krankenversicherung für eine entsprechende Behandlung eines in der Gruppe 1 versicherten Patienten entspricht. Dieser Zuschuss wird der Rechnung abgezogen.

Hier brauchen Sie eine Überweisung von Ihrem Arzt:

  • Physiotherapeut
  • Fußpfleger
  • Psychologe (nur von der Krankenversicherung anerkannte)

Bei Kindern unter 15 Jahren müssen die Eltern/gesetzliche Vertreter der Wahl einer Krankenversicherungsgruppe zustimmen.

Ich habe meinen Krankenversicherungsausweis verloren
Wenn Sie ihren Krankenversicherungsausweis verloren haben oder die Karte defekt ist, müssen Sie einen neuen Krankenversicherungsausweis anfertigen lassen. Lesen Sie dazu Arztwahl und Gruppenwechsel oder wenden Sie sich bitte an den Borgerservice (Bürgerbüro)

Artztwahl und Gruppenwechsel

Arztwahl
Wenn Sie der Krankenversicherungsgruppe 1 angehören, müssen Sie als Hauptregel eine Arztpraxis innerhalb eines Radius von 15 Kilometern von ihrem Wohnsitz wählen. Wählen Sie Ihren Arzt aus diesem Ärzteverzeichnis. TILGANGSSTOP bedeutet, dass Sie den betreffenden Arzt nicht wählen können.

Ist die Arztpraxis, die Sie wünschen, mehr als 15 Km entfernt, muss der Arzt die Wahl akzeptieren. Füllen Sie das Formular zur Arztwahl außerhalb des 15 Km
Abstandes aus, oder erhalten Sie das Formular bei dem Borgerservice (Bürgerbüro).
 
Arzt- und Gruppenwechsel
Sie können jederzeit den Arzt wechseln. Sie können in eine andere Krankenversicherungsgruppe wechseln, wenn Sie der Gruppe 1 mindestens 1 Jahr angehört haben. Ein erneuter Gruppenwechsel ist danach frühestens nach einem Jahr möglich.

Um Ihren Arzt oder Ihre Krankenversicherungsgruppe zu wechseln müssen Sie das Antragsformular zum Gruppenwechsel / Arztwechsel ausfüllen und bei dem Borgerservice einreichen. Das Formular erhalten Sie bei dem Borgerservice.

Außerdem müssen Sie 165,00 DKK für eine neue krankenversicherungsausweis zahlen. Der Wechsel findet 14 Tage nach der Bezahlung der Gebühr statt.

Kinder unter 15 Jahren, die noch zu Hause wohnen, haben denselben Arzt / dieselbe Krankenversicherungsgruppe wie die Eltern. Kinder bekommen ihre eigene Krankenversicherungskarte. Ein eventueller Arzt- oder Gruppenwechsel der Eltern ist für Kinder gebührenfrei.

EU- und Reisekrankenversicherung

Der gelbe Krankenversicherungsausweis kann bei einem Auslandaufenthalt bis zu 1 Monat benutzt werden.

Der EU-Krankenversicherungsausweis kann bei dem Borgerservice
 (Bürgerbüro) bestellt werden. Beachten Sie, dass die Bearbeitungszeit im Moment 2-3 Wochen beträgt. Der Ausweis wird für 1 Jahr ausgestellt.

Bedingungen

  • Sie machen in einem EU-Land Ferien: Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Holland, Italien, Irland, Luxemburg, Portugal, Spanien, Großbritannien und Nordirland (samt Gibraltar), Schweden, Deutschland, Österreich, Estland, Letland, Litauen, Polen, Tschechien, Slowakei, Ungarn, Slowenien, Bulgarien, Rumänien, Malta und Zypern (im griechischen Teil).
  • Sie machen in einem EWR-Land Ferien: Island, Liechtenstein, Norwegen oder Schweiz.
  • Sie müssen einen gültigen dänischen "gelben Krankenversicherungsausweis" besitzen.
  • Sie müssen Staatsbürger eines EU-/EWR-Landes oder der Schweiz sein.
  • Sie dürfen nicht im Ausland arbeiten.

In manchen Fällen bietet der EU-Krankenversicherungsausweis eine geringere Deckung an als der dänische Krankenversicherungsausweis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartnerinnen:

Rückreise aufgrund von Krankheit oder Unfällen muss von Ihnen bezahlt werden. Wenn Sie im Ausland Ferien machen, sollten Sie deshalb eine private Reiseversicherung abschließen.

Für Personen, die an chronischen Krankheiten leiden oder vor der Abreise krank sind, gelten besondere Regeln. Wenden Sie sich bitte bei dem Borgerservice.

Brauchen Sie den EU-Krankenversicherungsweis aus beruflichen Gründen, wenden Sie sich bitte an den Borgerservice.


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Siden er opdateret:
31/1 2012